Das Arbeitszeugnis – diese Dinge sollte man prüfen

Arbeitszeugnisse sind ein wichtiges Dokument für Arbeitnehmer, da es die Grundlage für zukünftige Arbeitsplatzangebote und Karrieremöglichkeiten darstellt. Es ist daher von großer Bedeutung, dass das Arbeitszeugnis korrekt und aussagekräftig ist. Außerdem ist auf die Formulierung zu achten, um Probleme zu vermeiden. Im Folgenden werden wichtige Aspekte erläutert, auf die bei der Überprüfung eines Arbeitszeugnisses geachtet werden sollte.

Arbeitszeugnis
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Was muss im Arbeitszeugnis enthalten sein? 

Ein Arbeitszeugnis sollte grundlegende Informationen enthalten, wie den vollständigen Namen des Arbeitnehmers, den genauen Zeitraum der Beschäftigung, die Beschreibung der Tätigkeiten und Aufgaben sowie eine Bewertung der Arbeitsleistung. Hierbei sollte die Bewertung wertfrei und objektiv sein. Es sollten auch Informationen über die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Arbeitnehmers sowie seine Stärken und Schwächen im Beruf genannt werden. Ein gut erstelltes Arbeitszeugnis gibt ferner Auskunft über das Arbeitsverhalten und die Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten. Es muss dem neuen Arbeitgeber einen guten Überblick darüber verschaffen, wie der Mitarbeiter arbeitet und was seine Stärken und Schwächen sind.

Wann muss das Arbeitszeugnis ausgestellt werden? Ist es Pflicht? 

Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Jedoch haben Arbeitnehmer das Recht auf ein Arbeitszeugnis, wenn sie das Arbeitsverhältnis beenden oder kündigen. Das Arbeitszeugnis sollte innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. Dabei sollte das Arbeitszeugnis auf Wunsch des Arbeitnehmers auch eine Angabe über die Gründe der Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthalten. Wichtig zu wissen ist, dass diese Begründung nur mit Zustimmung bzw. auf Wunsch des Mitarbeiters erfolgen darf. Der Arbeitgeber darf dies nicht eigenständig erwähnen.

Welche geheimen Codes gibt es?

In Arbeitszeugnissen werden oft geheime Codes verwendet, um die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu beschreiben. So kann etwa die Formulierung „stets bemüht“ bedeuten, dass die Leistung des Arbeitnehmers eher durchschnittlich war. Eine Bewertung mit „zur vollsten Zufriedenheit“ hingegen bedeutet, dass der Arbeitnehmer alle Anforderungen vollständig erfüllt hat. 

Darf der Arbeitnehmer das Zeugnis ändern lassen?

Arbeitnehmer haben das Recht, Änderungen an ihrem Arbeitszeugnis zu verlangen, wenn sie der Meinung sind, dass es fehlerhaft oder unvollständig ist. Es sollten jedoch nur sachliche Änderungen vorgenommen werden, um den Inhalt des Arbeitszeugnisses nicht zu verfälschen. Es ist empfehlenswert, das Arbeitszeugnis von einem Experten überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Aussagen korrekt und objektiv sind. Hierzu empfiehlt sich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Außerdem bietet der „Zeugnis-Generator bei Haufe“ bietet hierfür eine gute Unterstützung, da er Musterformulierungen und Beispielsätze für alle gängigen Bewertungen und Codes im Arbeitszeugnis anbietet. So kann man auch als Laie schnell und einfach das Arbeitszeugnis überprüfen.

Weitere Dinge, auf die man achten sollte

Weiterhin sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass ihr Arbeitszeugnis nicht diskriminierend ist. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine Bewertung aufgrund von Geschlecht, Alter oder ethnischer Herkunft handeln. Arbeitnehmer haben in diesem Fall das Recht auf eine Änderung des Arbeitszeugnisses und können gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Ein weiterer wichtiger Aspekt sind Rechtschreibung und Grammatik im Arbeitszeugnis. Fehlerhafte Formulierungen und Rechtschreibfehler können schnell den Eindruck erwecken, dass das Arbeitszeugnis nicht seriös ist und somit die Karrierechancen des Arbeitnehmers beeinträchtigen. Es ist daher wichtig, das Arbeitszeugnis sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen.

Zusammenfassung und Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Arbeitnehmer ihr Arbeitszeugnis sorgfältig prüfen sollten, um sicherzustellen, dass es korrekt und aussagekräftig ist. Hierbei sollten sie auf die enthaltenen Informationen, die geheimen Codes, die Rechtschreibung und Grammatik sowie auf Diskriminierungen achten. Die Überprüfung sollte unmittelbar nach der Aushändigung des Arbeitszeugnisses erfolgen, damit Beanstandungen so schnell wie möglich vorgetragen und die notwendigen Änderungen veranlasst werden können. Wer hier zu lange wartet, der hat es nachher unter Umständen schwerer, die Änderungen zu erwirken und zudem ist es ungünstig, wenn eventuelle Fehler erst unmittelbar vor dem neuen Bewerbungsgespräch oder gar erst dem neuen Arbeitgeber auffallen.

Es gibt klare rechtliche Richtlinien darüber, wie ein Arbeitszeugnis aussehen muss und welche Formulierungen okay und nicht in Ordnung sind. Hierüber sollte man sich informieren oder ggf. von einem Fachanwalt beraten lassen. Zudem hilft der Zeugnis-Generator bei Haufe bei der Kontrolle des Arbeitszeugnisses und bietet Arbeitgebern eine gute Unterstützung dabei, das Arbeitszeugnis sachlich und korrekt zu formulieren.